für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden 
Altbüron - Fischbach - Grossdietwil - Ufhusen - Zell
                    
Kontakt:

Krankenpflege:     062 927 29 06  
kp@spitex-hinterland.ch

Hauswirtschaft:     062 927 29 06  
hw@spitex-hinterland.ch

Verwaltung:           062 927 29 07  
verwaltung@spitex-hinterland.ch

FAX:                        062 927 20 85


Unser Motto:
Professionelle Mitarbeiterinnen leisten mit Freude und Begeisterung Hilfe und Pflege zu Hause für die Einwohnerinnen und Einwohner unseres Aufgaben-gebietes.


Seit 1998 bieten wir in den fünf Gemeinden spitalexterne Leistungen an und legen grossen Wert auf die Qualität und Professionalität unserer Leistungen. Unsere Einsatzleitungen sorgen stets für einen kompetenten Einsatz entsprechend den Bedürfnissen unserer Kundschaft. Oberste Priorität hat dabei stets die Erhaltung einer hohen Lebensqualität zu Hause im vertrauten Umfeld.
Vor jedem  Einsatz klären wir gemeinsam mit der Kundin, dem Kunden oder auf Wunsch mit beteiligten Personen, oder dem Arzt, die individuell erforderlichen Spitexleistungen ab.

Unsere Dienstleistungen:

KRANKENPFLEGE

Zu den ärztlichen Verordnungen zählen u.a. im pflegerischen Bereich:

>   Grundpflege: z.B. Waschen, Baden, Duschen, An- Auskleiden, beim
     Essen und Trinken helfen
>   Verbandwechsel, Wundpflege
>   Blutdruck-, Puls-, Temperatur- und Blutzuckermessungen
>   Medikamente richten und verabreichen
>   Insulin spritzen, Injektionen vorbereiten und verabreichen
>   Beratungen

 
HAUSWIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGEN

Unsere Hilfeleistungen umfassen:

Führen des Haushaltes bzw. Mithilfe im Haushalt zum Beispiel:
>   Wäsche besorgen, Einkäufe erledigen, Kochen, Putzen
>   Betreuung von Kindern, Kranken, Betagten und Behinderten

Die Einsätze erfolgen dem Bedarf entsprechend stundenweise, halbtags oder ganztags. 


FAHRDIENST

Der Fahrdienst kann angefordert werden, wo keine Angehörigen, Freunde oder Nachbarn wichtige, erforderliche Autofahrten machen können.
Einsatzzeiten: Montag bis Freitag


MAHLZEITENDIENST

Der Mahlzeitendienst kann von Personen beansprucht werden, welche kurzfristig wegen Krankheit, Unfall oder anderen Gründen vorübergehend nicht in der Lage sind, sich mit Essen selber zu versorgen. Langfristig, wenn es ihnen aus gesundheitlichen und/oder altersbedingten Gründen Mühe bereitet Einkäufe zu tätigen und selber zu kochen.
 

 
Wird ein vereinbarter Termin nicht eingehalten, wird die eingeplante Zeit oder max. 30 Minuten verrechnet.